image of individual vehicle

Datenschutzerklärung

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Homepage

1. Zustandekommen des verbindlichen Mietvertrages

1.1. Schriftformerfordernis

Absprachen oder Erklärungen, die nur mündlich, per E-Mail oder SMS erfolgen und nicht schriftlich bestätigt wurden, haben keine rechtliche Wirkung. Ein Mietvertrag über das Fahrzeug kommt ausschließlich in schriftlicher Form zustande, in der Regel durch beiderseitige Unterzeichnung dieses Vertrages.

1.2. Vertragsparteien und Abtretung

Der Mietvertrag wird ausschließlich zwischen den benannten Vertragsparteien geschlossen. Eine Übertragung oder Abtretung von Rechten durch den Mieter an Dritte ist nur mit ausdrücklicher, schriftlicher Zustimmung der Hagelstein GmbH zulässig.

1.3. Nutzung durch Dritte

Das Fahrzeug darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Hagelstein GmbH nicht an Dritte überlassen werden.

1.4. Übergabevoraussetzung

Die Übergabe erfolgt nur bei Vorlage einer gültigen Fahrerlaubnis in Kombination mit einem gültigen Ausweisdokument (z. B. Personalausweis oder Reisepass) aller benannten Fahrer.

2. Zustand des Fahrzeugs / Übergabeprotokoll

2.1. Technischer Zustand

Die Hagelstein GmbH übergibt das Fahrzeug in technisch einwandfreiem, gebrauchsfähigem und verkehrssicherem Zustand.

2.2. Reinigung
Das Fahrzeug ist bei Übergabe innen und außen fachgerecht gereinigt.

2.3. Übergabeprotokoll
Der Zustand des Fahrzeugs wird in einem bei Übergabe zu erstellenden Protokoll dokumentiert. Dieses Übergabeprotokoll ist Bestandteil des Mietvertrages.

2.4. Betankung
Das Fahrzeug wird vollgetankt übergeben. Die Kosten der Tankfüllung werden bei der ersten Abrechnung gesondert aufgeführt, es fällt keine Servicegebühr an. Eine Rückgabe mit leerem Tank ist zulässig.

3. Zahlungsbedingungen und Freikilometer

3.1. Zahlungsweise
Die monatliche Mietrate ist in sechs gleichmäßigen Monatsraten zu entrichten. Zu Beginn jedes Monats stellt die Hagelstein GmbH eine elektronische Rechnung an den Mieter aus.

3.2. Freikilometer
Die Freikilometer betragen monatlich den auf Seite 1 vereinbarten Wert und ergeben für 6 Monate die sechsfache Kilometeranzahl. Die Berechnung erfolgt taggenau. Bei Überschreitung gelten folgende Staffelpreise:

  • 1 bis 4.500 km: 0,35 € pro Mehrkilometer
  • ab 4.501 km: 0,65 € pro Mehrkilometer

4. Kündigung / Stornierung

4.1. Vertragsdauer
Bei befristeten Verträgen sind die vereinbarten Laufzeiten für beide Parteien verbindlich. Änderungen bedürfen beiderseitigem Einvernehmen.

4.2. Ausschluss ordentlicher Kündigung
Eine Kündigung oder Stornierung ist – außer bei Vorliegen eines wichtigen Grundes im Sinne von § 543 BGB – ausgeschlossen.

4.3. Rückgabe / Abholung
Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug zum vereinbarten Zeitpunkt unter Berücksichtigung üblicher Toleranzen zurückzugeben. Bei vereinbarter Abholung muss das Fahrzeug bereitgestellt werden.

4.4. Nutzungsentschädigung bei verspäteter Rückgabe
Erfolgt keine fristgerechte Rückgabe, verlängert sich das Mietverhältnis nicht automatisch. Für die Dauer der Vorenthaltung behält sich die Hagelstein GmbH vor, eine Nutzungsentschädigung in Höhe des doppelten vereinbarten Mietpreises zu verlangen.

5. Außerordentliche fristlose Kündigung

Beide Parteien können aus wichtigem Grund fristlos kündigen. Als wichtiger Grund gilt insbesondere:

  • mangelnde Pflege des Fahrzeugs
  • unsachgemäße oder rechtswidrige Nutzung
  • vorsätzliche Beschädigung des Fahrzeugs
  • versuchtes Verschweigen von Schäden
  • Nutzung zur Begehung von Straftaten

6. Verbotene Nutzungen / Teilnahme am Straßenverkehr

6.1. Erlaubte Länder
Die Nutzung ist auf folgende Länder beschränkt: Deutschland, Österreich, Slowenien, Kroatien, Ungarn, Schweiz, Liechtenstein, Niederlande, Belgien, Luxemburg, Dänemark, Frankreich, Monaco, Andorra. Für weitere Länder ist die schriftliche Zustimmung der Hagelstein GmbH erforderlich.

6.2. Nicht gestattete Nutzungen
Verboten ist die Nutzung für:

  • Wettrennen, Fahrtrainings, Geländefahrten
  • Transport gefährlicher Stoffe
  • strafbare Handlungen, Zoll- oder Steuervergehen

6.3. Fahrverbot / fehlende Fahrerlaubnis
Die Nutzung ist untersagt, wenn kein gültiger Führerschein vorliegt, ein Fahrverbot besteht oder die Fahrerlaubnis vorläufig entzogen wurde.

6.4. Zweckgeeignetheit und Rechtskonformität
Die Hagelstein GmbH übernimmt keine Gewähr für die Eignung des Fahrzeugs für den vom Mieter beabsichtigten Zweck. Die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften obliegt allein dem Mieter.

6.5. Rauchverbot
In allen Fahrzeugen gilt ein striktes Rauchverbot. Bei Verstoß wird eine Vertragsstrafe von bis zu 500,00 € erhoben.

7. Obhutspflichten und Haftung

7.1. Sorgfaltsverpflichtung
Der Mieter hat das Fahrzeug wie ein sorgfältiger Eigentümer zu behandeln. Insbesondere:

  • Schutz bei extremen Wetterlagen (z. B. Hagel, Überschwemmung)
  • Schutz vor Vandalismus (z. B. durch Unterbringung in einer Garage)
  • Reagieren auf Kontrollleuchten gemäß Betriebsanleitung

7.2. Betriebskosten
Verbrauchte Betriebsstoffe (Treibstoff, Öl, AdBlue etc.) sind auf eigene Kosten nachzufüllen.

7.3. Verlust von Dokumenten
Bei Verlust von Fahrzeugschein oder Kennzeichen wird jeweils eine Ersatzgebühr von 180,00 € fällig.

7.4. Schadensvermutung
Bei Rückgabe festgestellte Schäden gelten als vom Mieter verursacht, sofern dieser nicht das Gegenteil nachweist.

7.5. Ersatzpflicht für Folgeschäden
Nicht versicherte Schäden sowie daraus resultierende Mietausfälle oder Nutzungseinschränkungen sind vom Mieter zu ersetzen.

8. Verkehrsunfälle / Haftungsbeschränkung des Mieters

8.1. Verhalten im Schadensfall
Bei Unfällen (gleich welcher Art) ist unverzüglich die Polizei zu verständigen. Ein polizeiliches Schadensprotokoll mit Unfallskizze ist innerhalb von 4 Stunden per E‑Mail an die Hagelstein GmbH zu senden.

8.2. Versicherungsschutz
Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Versicherung über die eVB-Nummer der Hagelstein GmbH:

  • Vollkasko: Selbstbeteiligung 5.000 €
  • Teilkasko: Selbstbeteiligung 5.000 €

8.3. Obliegenheitsverletzung
Bei Unfallflucht, Verletzung von Aufklärungspflichten oder anderen Pflichtverstößen haftet der Mieter vollumfänglich für alle entstandenen Schäden.

9. Lieferung an den Kunden

9.1. Lieferung nach Absprache
Die Lieferung des Mietfahrzeugs an den Kunden ist nach vorheriger individueller Absprache mit der Hagelstein GmbH möglich. Ein Anspruch auf Lieferung besteht nicht.

9.2. Kosten der Lieferung
Die Lieferung erfolgt gegen gesonderte Vergütung. Die Höhe der Lieferkosten richtet sich nach der Entfernung zum Lieferort sowie dem mit dem Kunden individuell vereinbarten Liefertermin. Die konkreten Lieferkosten werden dem Kunden vorab mitgeteilt und sind vor oder bei Lieferung zur Zahlung fällig.

9.3. Lieferort und -zeit
Der Lieferort sowie der genaue Zeitpunkt der Lieferung sind vorab verbindlich zu vereinbaren. Der Kunde hat sicherzustellen, dass die Übergabe des Fahrzeugs am vereinbarten Ort und zur vereinbarten Zeit ordnungsgemäß erfolgen kann.

9.4. Übergabeprotokoll bei Lieferung
Auch bei Lieferung an den Kunden wird ein Übergabeprotokoll erstellt, das Bestandteil des Mietvertrags wird. Der Kunde verpflichtet sich, dieses bei Übergabe zu unterzeichnen. Etwaige Einwände zum Zustand des Fahrzeugs sind bei Übergabe schriftlich zu vermerken.

Lieferkosten anfragen

Lieferkosten anfragen